BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Grabstätte - Antrag auf Einebnung


Leistungsbeschreibung

Ein Antrag auf Einebnung einzelner Grabstätten kann von den Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Breidenbach gestellt werden, auch wenn die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist. Die Einebnung wird einmal jährlich - in der Regel im Frühsommer - durchgeführt. Die anfallenden Kosten sind von den jeweiligen Nutzungsberechtigten zu tragen, sofern diese nicht bereits im Voraus beglichen wurden. Ein eigenständiges Abräumen der Grabanlage durch die Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig. Vor der Einebnung besteht jedoch die Möglichkeit, Grabmale sowie sonstige Grabausstattungen nach vorheriger Abstimmung abzuholen.