Antrag auf Vermietung eines Standrohrs und Hydrantenschlüssels
Antrag auf Vermietung eines Standrohrs und Hydrantenschlüssels
Leistungsbeschreibung
Zur temporären Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, besteht die Möglichkeit der Miete eines Standrohrs und Hydrantenschlüssels.
Die Standrohre sind mit einem geeichten Wasserzähler ausgestattet, sodass der Wasserverbrauch exakt erfasst werden kann.
Die Ausgabe erfolgt nach Antragstellung und Hinterlegung einer Kaution.
Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden an dem Standrohr bzw. Hydrantenschlüssel.