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Traditionsfeuers - Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

  • Osterfeuer
  • Maifeuer
  • Martinsfeuer
  • Feuer zur Walpurgisnacht

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Ordnungsamt.

Zuständig sind die Ordnungsämter.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 100 m von Gebäuden, Zelt oder Lagerplätzen
  • 35 m von sonstigen Gebäuden
  • 5 m zur Grundstücksgrenze
  • 100 m von
    • Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen
    • zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen
    • zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
  • 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
  • 100 m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden
  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern

Das Verbrennen im Umkreis von

  • 4 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrsflughäfen oder
  • 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen

ist nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder Flugleitungen erlaubt.

Wenn innerhalb der Mindestabstände brennbare Gegenstände oder Pflanzen vorhanden sind, müssen Sie einen 5 Meter breiten Sicherheitsstreifen durch Umpflügen anlegen.

  • Angabe zur Art, zum Datum und zur Uhrzeit der Durchführung des Brauchtumsfeuers.
  • Name und Anschrift des Veranstalters (Organisation, Glaubensgemeinschaft, Verein u.ä.) und der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen wollen.
  • Name, Alter und Anschriften der Aufsichtsperson(en).
  • Lage und Größe des Grundstücks, auf dem das Brauchtumsfeuer durchgeführt werden soll. Eine Zustimmungserklärung des Eigentümers des Grundstücks ist beizufügen. Sofern das Grundstück vermietet oder verpachtet wurde ist auch eine Zustimmungserklärung des Nutzungsberechtigten beizufügen.
  • Art und Menge des Brennmaterials, das verbrannt werden soll.
  • Angabe zur voraussichtlichen Höhe und Durchmesser des zu verbrennenden, aufgeschichteten Brennmaterials.
  • Angaben zur Einhaltung der Mindestabstände.
  • Angaben zu Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Kontrolle des Feuers, Anlegen eines Sicherheitsstreifens, Feuerlöscher, Handy für Notruf).

Das Verbrennen muss beim Ordnungsamt mindestens 14 Werktage vor Beginn angemeldet werden.