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Vereinsförderung - Antrag auf Mittelzuweisung


Leistungsbeschreibung

Die ortsansässigen Vereine können einen Antrag auf Mittelzuweisung zur Vereinsförderung stellen.

Die Höhe der Vereinsförderung berechnet sich anhand der Anzahl der Mitglieder, welche ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Breidenbach haben.

Die Rahmenbedingungen können den Richtlinien über die Förderung der Vereine und Verbände entnommen werden.

Der Förderantrag ist zu Beginn eines Jahres zu stellen, die Förderung wird nach Genehmigung des Gemeindehaushaltes des jeweiligen Jahres ausgezahlt.