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Wohnung - Anmeldung Zweitwohnung / Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Bestätigung des Wohnungsgebers

Es fallen keine Gebühren an.

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Abmeldung Nebenwohnsitz Anmeldung eines Nebenwohnsitzes

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.