Wohnung - Anmeldung Zweitwohnung / Nebenwohnung
Wohnung - Anmeldung Zweitwohnung / Nebenwohnung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § Section 17 (1) and (3) of the Federal Registration Act (BMG)
- § Section 21 (3) of the Federal Registration Act (BMG)
- § Section 22 of the Federal Registration Act (BMG)
- § Section 23 of the Federal Registration Act (BMG)
- § Section 24 (1) of the Federal Registration Act (BMG)
- 17.1, 17.3, 22 and 23 General administrative regulations for the implementation of the Federal Registration Act (BMGVwV)
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Abmeldung Nebenwohnsitz Anmeldung eines NebenwohnsitzesBemerkungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.