Gewerbe - Abmeldung
Gewerbe - Abmeldung
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- Eine Abmeldung des Gewerbes ist erforderlich, wenn
- der Geschäftsbetrieb eingestellt wird,
- wenn der Betriebssitz oder der Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde verlegt wird oder,
- wenn sich die Rechtsform des Betriebes ändert.
- Bei einer Betriebsverlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde genügt eine Gewerbeummeldung.
Leistungsbeschreibung
Sie können auf diesem Wege Gewerbeanzeigen zur Schließung eines Gewerbes (Hauptniederlassung oder Zweigstelle) für die folgenden Rechtsformen erfassen.
- Eingetragenes Einzelunternehmen
- Nicht eingetragenes Einzelunternehmen
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Beachten Sie bitte, dass der Meldevorgang nur für natürliche Personen als Gesellschafter der GbR möglich ist. Die Erfassung eines oder mehrerer juristischer Personen als Gesellschafter nehmen Sie bitte direkt im Gewerbeamt vor. - Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, auch gemeinnützige gGmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Offene Handelsgesellschaft (GmbH & Co. OHG)
- Aktiengesellschaft (AG)
Sie können die Daten für diese Anzeige hier direkt erfassen und an Ihr Gewerbeamt übermitteln.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit unserem Gewerbeamt in Verbindung.
Zuständige Stelle
Gewerbeamt beziehungsweise Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort Ihres Betriebssitzes
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Da der Verwaltungsaufwand bei einer Gewerbeabmeldung häufig gering ist, fallen in der Regel keine Gebühren an. Dies wird von den Kommunen individuell nach Einzelfall entschieden
Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand und beträgt für die Gewerbeabmeldung 28 €.
Für das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung können zusätzlich Gebühren anfallen.
- Ziffer 2131 und 2132 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)
- Items 2131 and 2132 of the Annex to the Administrative Cost Regulations for the Ministry of Economic Affairs, Energy, Transport and Housing (VwKostO-MWEVW)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 1 GewO
Rechtsbehelf
Nach § 15 Absatz 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb dreier Tage den Empfang der Abmelde-Anzeige.
Bemerkungen
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.