Kindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In Breidenbach stehen die folgenden Kindertageseinrichtungen zur Verfügung:
Evagelisches Kinder- und Familienhaus Breidenbach - maia
Kinder- und Familienhaus Maia Breidenbach
Marburger Straße 22 - 24
35236 Breidenbach
06465 | 70 10
kifa-maia.breidenbach@ekhn.de
Evangelische Kindertagesstätte Oberdieten
Blumenstraße 10
35236 Breidenbach
06465 | 74 55
kita.oberdieten@ekhn.de
An wen muss ich mich wenden?
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.
Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet,
die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen
, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen.
Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für al
le
Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern
müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt,
nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich
bis zu
sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.