Kirchenaustritt - Terminvereinbarung
Kirchenaustritt - Terminvereinbarung
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.