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Kirchenaustritt - Terminvereinbarung


Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.